Präventivhilfe
Ein Kostenzuschuss für eine Psychotherapie oder eine psychologische Behandlung kann nur mit Zustimmung des Amtspsychologen gewährt werden.
1 - Informationsblatt
Formblatt 1 - für Psychotherapie
Formblatt 2 - für psychologische Behandlung
Formblatt 3 - für interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung
Formblatt 4 - für Betreuung bei Trennungs- und Verlusterlebnissen
2 - Antrag
Formblatt 7 - Gewährung eines Kostenzuschusses
Beilagen zum Antrag, Formblatt 10 - 1. Behandlungsjahr oder Formblatt 10a - 2. Behandlungsjahr
3 - Nachweise
Formblatt 13 - Nachweis der konsumierten Einheiten