29.10.2016
Entziehung der Lenkberechtigung
Die Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion)kann unter bestimmten Voraussetzungen die Entziehung derLenkberechtigung verfügen (Führerscheinentzug).Gründe für einen Führerscheinentzug: Verlust der Verkehrszuverlässigkeit z.B.