29.10.2016
Böllerschießen - Antrag
Darunter versteht man das Zünden von Pulverladungen zurErzeugung einer Knallwirkung.
Hinweis:
Das Entzünden einer Gas- Sauerstoffmischung zurErzeugung einer Knallwirkung unterliegt daher nicht dem Reglementdes Pyrotechnikgesetzes.