Behördliche Information im Zusammenhang mit rituellen Schlachtungen
Mit nachstehendem behördlichen Schreiben werden alle Schafe haltenden Betriebe im Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Liezen über die tierschutzrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit rituellen Schlachtungen ohne vorangehende Betäubung (allgemein als "Schächten" bezeichnet) nachdrücklich informiert!
Um zwingende Einhaltung der rechtlichen Bestimmung (§ 32 Abs. 5 Tierschutzgesetz) wird ersucht. Die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen werden im Rahmen von unangekündigten Tierschutzkontrollen, insbesondere im Zeitraum des KURBANFESTES von 26.5. bis 30.5.2025, überprüft.
