Entfachen von Brauchtumsfeuern
Oster- und Sonnwendfeuer
Nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes ist das Verbrennen von pflanzlichen Materialien außerhalb dafür genehmigter Anlagen ganzjährig verboten. Das Entfachen von Brauchtumsfeuern ist unter Einhaltung strenger Bestimmungen erlaubt. Die Rechtsgrundlagen sowie die Sicherheitsbestimmungen sind der
Brauchtumsfeuer-Verordnung zu entnehmen.
Zeitliche Einschränkungen:
| Osterfeuer: | Nur am Karsamstag (04.04.2026) in der Zeit von 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr am Ostersonntag. |
| Sonnwendfeuer: | Da der 21.6. heuer auf einen Sonntag fällt, ist das Entzünden eines Sonnwendfeuers nur an diesem Sonntag bzw. am vorhergehenden Samstag, 20.6., zulässig. |
Weiters sind die Bestimmungen der
WALDBRANDVERORDNUNG der BH Liezen sowie der Politischen Expositur Gröbming STRENGSTENS einzuhalten!
