Verwendung von pyrotechnischen Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht
Die Bezirkshauptmannschaft Liezen wünscht Ihnen einen guten "unfallfreien" Rutsch
in das Neue Jahr 2024 sowie alles Gute, viel Gesundheit, Glück und Freude im kommenden Jahr ....
... und bitte beachten Sie die geltenden Pyrotechnikbestimmungen.
In der Silvesternacht ist damit zu rechnen, dass vermehrt Feuerwerkskörper zum Einsatz kommen. Folgende rechtliche Bestimmungen sind zu beachten:
Feuerwerkskategorien und Altersbeschränkungen:
Kategorie F1 | Geringe Gefahr | ab 12 Jahren | |
Kategorie F2 | Erhöhte Gefahr bei falscher Verwendung! | ab 16 Jahren |
|
Kategorie F3, F4 |
VERBOTEN! | Erlaubt nur ab 18 Jahren mit einem Pyrotechnikausweis + Genehmigung der Behörde! |
W E I T E R S
- V E R B O T von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 bis F4 im Ortsgebiet
(ausgenommen der Bürgermeister hat eine Ausnahmeverordnung erlassen),
in der Nähe von Menschenansammlungen und in geschlossenen Räumen. - V E R B O T aller pyrotechnischen Gegenstände in der Nähe von leicht entzündlichen
Gegenständen und Anlagen sowie in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern,
Kinder- und Altersheimen, Tierheimen und Tiergärten! - V E R B O T der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände ohne CE-Kennzeichen!
- Es wird vor der Verwendung illegaler Pyrotechnikmittel aus dem AUSLAND gewarnt!
LEBENSGEFAHR!!!! - BÖLLERSCHIEßEN bedarf einer Bewilligung durch die Sicherheitsbehörde!
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Das Inverkehrbringen und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in Österreich
unterliegt dem Pyrotechnikgesetz und wird von den Behörden überprüft!
- Verstöße gegen das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von pyrotechnischen
Gegenständen zieht eine Verwaltungsstrafe bis zu EUR 10.000,00 mit sich. - Verstöße gegen das Verwendungsverbot ziehen eine Verwaltungsstrafe bis zu
EUR 4.360,00 mit sich.
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