Katastrophenfonds des Landes - Privatschadensausweise
Finanzielle Unterstützung nach außerordentlichen Schäden nach Elementarereignissen
Die Verwendung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds ist beschränkt auf die Beseitigung außerordentlicher Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel entstanden sind.
Bitte beachten Sie, dass als Beweissicherung von Schäden unmittelbar nach Schadenseintritt eine fotografische Dokumentation anzufertigen ist, die dem Sachverständigen möglichst digital zu übergeben ist. Erst danach kann mit den Aufräumarbeiten begonnen werden.
Die Antragstellung erfolgt mittels Online-Formular oder über das örtlich zuständige Gemeindeamt, in dem der Schaden entstanden ist.
Die weitere Vorgehensweise sowie das Formular entnehmen Sie bitte den Katastrophenfonds-Informationen des Landes Steiermark.