1450 (online) + Freitestungen
1 - Online-Plattform 1450 (Krankheitssymptome oder positiver Antigentest)
Sollte bei Ihnen ein konkreter Covid-Infektionsverdacht bestehen, können Sie sich ONLINE registrieren und werden nach elektronischer Prüfung zur behördlichen PCR-Testung beim Roten Kreuz eingeladen. Ein Anruf bei 1450 ist nicht mehr nötig. Auch Verdachtsfälle von Kindern unter 14 Jahren können ONLINE registriert werden.
Zur Anmeldung https://www.covidverdacht.st
Wie gehts weiter:
Bitte teilen Sie dies Ihrem Dienstgeber unverzüglich mit, er wird mit Ihnen die weitere Vorgangsweise besprechen.
Liegt ein positiver PCR-Test vor und Sie sind asymptomatisch, sind Sie ab sofort VERKEHRSBESCHRÄNKT und somit arbeitsfähig. Bitte beachten Sie, dass Sie im direkten Kontakt mit anderen Personen, die nicht infiziert sind, einer Maskenpflicht (FFP-2) unterliegen. Ein Betreten von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kindergärten und Volksschulen ist nicht gestattet. Die Verkehrsbeschränkung endet automatisch 10 Tage nach Probenahme.
Sollten Sie jedoch Symptome haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin telefonisch krank. Sie befinden sich somit im Krankenstand, bis Ihr Arzt/Ihre Ärztin Sie wieder gesundschreibt.
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2 - Freiwillige Freitestungen in Apotheken
Ab Tag 5 nach Probennahme können Sie sich aus der Verkehrsbeschränkung freitesten (Arzt/Apotheke).
Die Verkehrsbeschränkung endet vorzeitig bei einem nicht nachweisbaren Ergebnis oder einem CT-Wert von größer/gleich 30.
Negative Testzertifikate - bitte hochladen.
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