Antrag um Entschädigung eines Verdienstentganges gemäß § 32 Epidemiegesetz
Bei Auftreten einer meldepflichtigen Erkrankung gemäß Epidemiegesetz erfolgt eine behördliche Absonderung der infizierten Person.
Gemäß § 32 Epidemiegesetz können Sie als Unternehmer bei der zuständigen Gesundheitsbehörde einen Antrag um Entschädigung eines Verdienstentganges für den abgesonderten Dienstnehmer ansuchen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter 03612/2801-214.
Anträge mitsamt Beilagen sind per E-Mail an bhli@stmk.gv.at zu übermitteln.