Aufhebung des Verbotes - Entfachen von Brauchtumsfeuern
Die COVID-19-Bestimmungen in Bezug auf das Verbot von Brauchtumsfeuern wurden mit Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, LGBl. Nr. 55/2020, per 11.6.2020 wieder außer Kraft gesetzt.
Somit ist das Entfachen von Sonnwendfeuern entsprechend der Brauchtumsfeuer-VO im Bezirk Liezen wie folgt gestattet:
§ 2 Ziffer b "Sonnwendfeuer"
"Sollte der 21.6. auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich."
Die Sicherheitsbestimmungen gem. § 4 der BrauchtumsVO sind zwingend einzuhalten!