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Personalausweis

Teilleistungen

Personalausweis Neuausstellung
Personalausweis - Minderjährige unter 18 Jahren

Allgemeine Informationen

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.

Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis.

Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis.

Der Personalausweis muss - wenn er für den Grenzübertritt verwendet wird - immer auf den aktuellen Namen lauten. Beispiel: Hochzeitsreise nach der Heirat. Bitte beachten Sie, dass die Tickets auf den Namen im Personalausweis ausgestellt wurden/werden.

Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


Zuständigkeit

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Weitere Infos

  • Personalausweis Neuausstellung
  • Personalausweis - Minderjährige unter 18 Jahren

Kontakt

  • BH Liezen
  • +43 (0)3612 2801-0
  • E-Mail
  • Parteienverkehr:
    Mo - Freitag 8:00-12:30 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Amtsstunden:
    Mo-Do 8:00-15:00 Uhr und Fr 08:00-12:30 Uhr

Informationen zu Corona

  • FAQs Sozialministerium
  • Gesundheitsserver Steiermark

Geodaten

  • Lageplan

Schriftliche Kontaktaufnahme

Wenn Sie mit uns schrift- lich Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Schriftlicher Kontakt

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IBAN: AT044477000020240007 BIC: VBOEATWWGRA
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