Veranstaltungen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Für die Benützung von Straßen einschließlich des darüber befindlichen Luftraumes zu anderen Zwecken als solchen des Straßenverkehrs ist eine straßenpolizeiliche Bewilligung erforderlich.
Dies gilt insbesondere für
- gewerbliche Tätigkeiten auf Straßen,
- Veranstaltungen auf Straßen,
- Anbringung von Werbungen/Transparenten auf Brücken/Überführungen,
- Anbringung von Reklamezetteln auf parkenden KFZ,
- Abstellen von KFZ oder Anhängern ohne Kennzeichentafeln
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
für Landesstraßen:
Die Bezirkshauptmannschaft, in den Statutarstädten: der Magistrat.
für Gemeindestraßen:
Die Gemeinde.
Kosten
- Antragsgebühr: 14,30 Euro
- Verwaltungsabgaben:
- für verkehrsfremde Zwecke: 41,90 Euro
- für Anbringung von Werbung: 83,70 Euro
- für Baustellen: 35,10 Euro
- Beilagengebühr: Für jede Beilage, die dem Antrag anzuschließen ist, ist eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt 3,90 Euro je Din A3-Blatt. Ist die Beilage größer als ein DIN A3-Blatt, dann beträgt die Gebühr je Papierblatt 7,20 Euro. Die Gebühr beträgt höchstens 21,80 Euro.
Datenschutzrechtliche Informationen
