Amtsstunden
Während der Amtsstunden können Sie wie folgt schriftliche Eingaben abgeben.
Montag bis Donnerstag | von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
Für Schriftstücke, deren Einbringung an Fristen (Rechtsmittel) gebunden ist, gilt Folgendes zu beachten:
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde nur während der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten.
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Schriftstücke einbringen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Per Post:
Bezirkshauptmannschaft Liezen
Hauptplatz 12
8940 Liezen
2. Per Telefax:
+43 3612/2801-550
3. Per E-Mail:
bhli@stmk.gv.at
Hinweis:
Wenn Sie Anbringen elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online Formular) einbringen, beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.