Anlagenreferat
Wasserrecht / Fischerei
REFERATSLEITERIN
Bezirkshauptmann Stv.
Mag. Elisabeth HAARMANN
Hauptplatz 12, 8940 Liezen
2. Stock, Zimmer Nr. 209
Tel.: +43 (3612) 2801-220
Fax: +43 (3612) 2801-550
E-Mail: bhli@stmk.gv.at
Zuständig für:
- Wasserrecht
- Fischereiwesen
- Schifffahrtsrecht
Assistenz der Referatsleitung
Tamara PARLAK
2. Stock, Zimmer Nr. 210
Tel.: +43 (3612) 2801-221
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REFERATSLEITER-STELLVERTRETERIN
Mag. Dr. Verena TARMANN
1. Stock, Zimmer Nr. 118
Tel: +43 (3612) 2801-210
Referentin
Zuständig für:
- gewerbliche Betriebsanlagen
- Baurechtsangelegenheiten
- Anschlussbahnen
Brigitta TULNIK
2. Stock, Zimmer Nr. 212
Tel.: +43 (3612) 2801-213
Referentin
Zuständig für:
- Baurechtsangelegenheiten
- gewerbliche Betriebsanlagen
- Flüssiggasanlagen
Dagmar LEITNER
2. Stock, Zimmer Nr. 214
Tel.: +43 (3612) 2801-218
Referentin
Zuständig für:
- Baurechtsangelegenheiten
- gewerbliche Betriebsanlagen (Gastgewerbe, Lebensmittelmärkte)
Mag. Melanie URAY
2. Stock, Zimmer Nr. 213
Tel. +43 (3612) 2801-205
Referentin
Zuständig für:
- Gewerberechtliche Betriebsanlagen
- Baurechtsangelegenheiten
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Jagd / Sanität / MinROG / Abfallwirtschaft / Vollstreckungen
Mag. Yvonne SCHWAIGER-FELLINGER
2. Stock, Zimmer Nr. 205
Tel: +43 (3612) 2801-214
Referentin
Zuständig für:
- MinROG (Bergwesen)
- Sanitätsrecht
- Jagdrecht
- Vollstreckung (Baurecht)
- Rechtsaufsicht Grundverkehr
Naturschutz
Ing. Wolfram ZEISER
2. Stock, Zimmer Nr. 204
Tel.: +43 (3612) 2801-217
Referent
Zuständig für:
- Naturschutz
- Geländefahrzeuggesetz
- Berg- und Naturwacht
- AWG
- Sanitätsrecht, eingeschränkt auf UBG und gesundheitsbezogene Maßnahmen
Forstrecht / Veterinärrecht
Christian SCHWAIGER
2. Stock, Zimmer Nr. 211
Tel.: +43 (3612) 2801-223
Referent
Zuständig für:
- Forstrecht
- Veterinärrecht
- Wasserrecht
- Schlepplifte
- Pflanzenschutzgesetz
- Fischereiwesen
Grundverkehr
N.N.
Parterre, Zimmer Nr. 6
Tel.: +43 (3612) 2801-323
Sachbearbeiter
Zuständig für:
- Grundverkehr/KFG
B e r u f s r e c h t / Gewerbeanmeldungen
Johann HIERZ
2. Stock, Zimmer Nr. 206
Tel.: +43 (3612) 2801-215
Sachbearbeiter
Zuständig für:
- gewerbliches Berufsrecht
- Tiertransportbescheinigung
Renate GRIEßER
2. Stock, Zimmer Nr. 215
Te.l: +43 (3612) 2801-216
Sachbearbeiterin
Zuständig für:
- gewerbliches Berufsrecht
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Assistenz Grundverkehr
Herta-Katharina ROSCHKER
1. Stock, Zimmer Nr. 108
Tel.: +43 (3612) 2801-207
Brigitte GÖSWEINER
Parterre, Zimmer Nr. 5
Tel.: +43 (3612) 2801-325
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A U F G A B E N B E R E I C H
In diesem Referat werden Gewerbeberechtigungen für die Ausübung einer gewerbsmäßigen Tätigkeit erteilt sowie die Errichtung und der Betrieb von gewerblichen Betriebsanlagen unter Berücksichtigung von Nachbar- und Umweltschutzinteressen genehmigt. Projektsprechtage bieten die Möglichkeit der kostenlosen Beratung durch Juristen und technisches Fachpersonal (Sachverständige), um offene Fragen für die Bewilligung abzuklären und Verzögerungen zu vermeiden. Ziel ist die möglichst rasche Unterstützung wirtschaftlicher Initiativen.
Das Wasserrechtsgesetz regelt die Nutzung der Tag- und Grundwässer und verfolgt die sparsame Verwendung sowie die Reinhaltung des Wassers. Bewilligungspflichtig sind u.a. Trinkwasserversorgungsanlagen, Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern für Fischteiche, Beschneiungs- und Bewässerungsanlagen, Wasserkraftanlagen, Grundwasserwärmepumpen, Lagerung, Leitung und Umschlag von wassergefährdenden Stoffen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Brücken und Bauten an Ufern, Schutz- und Regulierungswasserbauten. Die bestehenden und neu verliehenen Wasserrechte werden im Wasserbuch öffentlich registriert und in Evidenz gehalten.
Weitere Zuständigkeitsbereiche ergeben sich nach dem Stmk. Naturschutzgesetz für die Bewilligung der Errichtung von Bauten und Anlagen in Landschaftsschutzgebieten. Ankündigungen (Werbeeinrichtungen, Bezeichnungen und Hinweise) außerhalb geschlossener Ortschaften bedürfen ebenfalls einer Bewilligung. Die Bezirkshauptmannschaft ist außerdem Aufsichtsbehörde für alle Einrichtungen der Berg- und Naturwacht.
Im Sinne des Mineralrohstoffgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde unter anderem für die Genehmigung des Gewinnungs- und Abschlussbetriebsplanes von Bergbauanlagen sowie für die Überwachung von Bergbaubetrieben zuständig. Das Konzept des Forstgesetzes besteht in der Sicherstellung der Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung des Waldes, wie zum Beispiel bei Rodungsbewilligungen, Nichtwaldfeststellungen oder Errichtung von Forststraßen. Die Aufgaben als Jagd- und Fischereibehörde umfassen nach des Jagdgesetz insbesondere die Feststellung von Eigenjagd- und Gemeindejagdgebieten, Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd, Genehmigung der Beschlüsse der Gemeinderäte über die freihändige Verpachtung von Gemeindejagden, Genehmigung von Wildgattern etc. und nach dem Stmk. Fischereigesetz insbesondere die Einhaltung der Besatzpflicht, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Elektrobefischung, Entgegennahme von Anzeige über Fischkrankheiten. Außerdem werden Fischer- und Jagdkarten ausgestellt sowie die Fischerprüfung abgenommen. Nach den Grundsätzen des Abfallwirtschaftsgesetzes sind schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Von der Bezirkshauptmannschaft werden dazu Genehmigungen von Behandlungsanlagen erteilt und Beseitigungs- und Behandlungsaufträge erlassen.
Ausserdem werden durch das Anlagenreferat Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen des Seilbahngesetzes für Schleppliftanlagen und nach dem Eisenbahngesetz für Anschlussbahnen inkl. der Bestellung deren Betriebsleiter und Betriebsleiterstellvertreter durchgeführt.
ZIEL DES ANLAGENREFERATES
Um komplexe Verwaltungsverfahren, insbesondere Betriebsanlagenverfahren, die mehrere, etwa auch eine wasserrechtliche und/oder naturschutzrechtliche Bewilligung erfordern, in einem konzentrierten Verfahren durch einen verhandlungsleitenden Rechtsreferenten und damit effizienter abwickeln zu können, wird in der Bezirkshauptmannschaft Liezen ein Anlagenreferat eingerichtet.