Sanitätsreferat

Seit 1.7.2020 hat die Bezirkshauptmannschaft Liezen keinen eigenen Amtsarzt mehr. Für die Abhaltung von einzelnen Amtstagen bzw. die Vornahme von Impfungen stehen Amtsärzte aus Graz zur Verfügung.

Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Sekretariat - Telefon-Nr. 03612/2801-251

Sekretariat

Corinna REITER
EG Zi Nr. 2 - Tel: 03612/2801-251 
E-Mail: bhli@stmk.gv.at

Claudia HARNIK-SCHNÖLL
Tel: 03612/2801-256  
E-Mail: pegb@stmk.gv.at

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Impfungen in Schulen können derzeit nicht stattfinden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, Ihre Kinder in der BH Liezen
kostenlos oder vergünstigt impfen zu lassen.

 Impfungen für schulpflichtige Kinder

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Vorsorge / Impfungen

Angelegenheiten der Hygiene

  • Sachverständigentätigkeit in allen gesundheitsbezogenen Bereichen
  • Erstellung von Umweltgutachten bezüglich Auswirkung von Lärm, Strahlung,
    Geruch und anderen Immissionen auf den menschlichen Organismus

Infektionsvorbeugung

Gesundheitsschutz

Impfungen für Schulkinder in der BH Liezen    -->  Detailinformationen 

  • Zeckenschutzimpfungen gibt es im Rahmen von Impfaktionen des Landes Steiermark
    im Frühjahr jeden Jahres.
  • Grippeimpfungen gibt es im Rahmen von Impfaktionen des Landes Steiermark
    im Herbst jeden Jahres.
  • Der HPV-9 Impfstoff steht ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
    gratis zur Verfügung.
  • Der Polio Impfstoff steht als Bundesaktion kostenlos zur Verfügung und kann auch weiterhin
    von den Bundesländern unter den bekannten Modalitäten abgerufen werden.
  • Die im Rahmen der Bundaktion für Wöchnerinnen bzw. Abrieglungs- und Eradikationsimpfungen
    bis zum vollendeten 45. Lebensjahr benötigen MMR-Impfstoffe, können abgerufen werden.
  • Impfungen gegen Covid-19 werden nicht vom Amtsarzt verabreicht, diese erhalten Sie bei
    einem niedergelassenen Impfarzt.

Telefonische Voranmeldung unter 03612/2801-251 (Mo-Do 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

Untersuchungen

Untersuchungen finden an den Amtstagen (Liezen: Montag, Gröbming: Dienstag) oder nach Vereinbarung statt.

Führerscheinangelegenheiten:

  • Nachuntersuchungen
  • Kontrolluntersuchungen


Vorzeitiger Mutterschutz:

  • Bitte Antrag vom Facharzt mitbringen; gebührenfrei


Amtsärztliche Zeugnisse nach den gesetzlichen Bestimmungen:

  • für die Aufnahme in die Pflegehelferausbildung
  • für Jagdprüfungskandidaten oder Aufsichtsjäger
  • für Sanitätshilfsdienste
  • für Prostituierte


Tuberkulosefürsorge:
- Erhebungen
- Überwachungen

Anzeigepflichtige Erkrankungen:
- Erhebungen

Aufsicht

Lebensmittelangelegenheiten:

  • Lebensmittelhygiene
  • Trinkwasserhygiene
  • Umweltangelegenheiten

Sanitäre Aufsicht:

  • Krankenanstalten
  • Kurorte und Heilvorkommen
  • Apothekenwesen
  • Schulen
  • Bäder
  • Bestattungswesen
  • Suchtgiftwesen: Vidierung von Dauerverschreibungen; kostenlos

Substitution (Drogenersatzprogramm) - Suchtgift

Aufgaben
Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung von Substitutionsbehandlungen:
Im Anlassfall Rücksprache mit dem behandelten Arzt und Kontaktaufnahme mit allen involvierten Instanzen.

  • Kontrolle der qualifizierten Ärzte
  • Führung entspr. Übersichtslisten der Substitutionsbehandler
  • Ausstellen von amtsärztlichen Bestätigungen bei Auslandsreisen
  • Vidieren der Dauerverschreibung
  • Kontrolle der Rezepte in Bezug auf Kontinuität der Behandlung
  • Kontrolle erlasskonformer Verschreibungen
  • Führen des Substitutionsregisters

Suchtgift
Der Behörde obliegt die Aufsicht und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Form von Setzen entsprechender Sicherungsmaßnahmen nach  § 9 des Suchtmittelgesetzes (SMG). Exekutive und Justiz werden mittels Erstellung amtsärztlicher Gutachten unterstützt. Weiters obliegt die Verwaltung der Suchtgiftvignetten dem Sanitätsreferat.

Sonstige Leistungsbeschreibung - Auszug

Apotheken:
Im Sinne der Aufsicht und Qualitätssicherung werden Apotheken regelmäßig durch Lokalaugenschein überprüft.

Bäderhygiene:
Wird im Sinne der Umwelthygiene/sanitätspolizeilichen Gutachtenerstellung betrieben und untersteht der Aufsicht und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.

Badewasserhygiene:
Zur Aufsicht und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen werden humanmedizinische Sachverständigengutachten erstellt.

Befreiung der Gurtenpflicht/Helmpflicht:
Dazu ist ein amtsärztliches Sachverständigengutachten nötig - Antrag ist im Sicherheitsreferat zu stellen.

Eignungsuntersuchung:
Personenbezogene Untersuchungen durch den Amtsarzt in diversen Bereichen.

Epidemiegesetz:
Dient dem Infektionsschutz, der Seuchenhygiene und Seuchenbekämpfung durch Abklärung der anzeigepflichtigen Erkrankungen und Erfassung durch das elektronische Meldesystem.

Geschlechtskrankheiten:
Die amtsärztliche Untersuchung von besonders gefährdeten Personengruppen (Sexualdienstleistungen) erfolgt zum Zwecke des Infektionsschutzes durch Vollziehen des Geschlechtskranken- und Aidsgesetzes.

Heilbehandlung:
Unterstützung anderer Verwaltungsbereiche mittels amtsärztlichem Sachverständigengutachten.

Krisenmanagement - Epidemie:
Vorausblickende Vorbereitung auf gesundheitliche Bedrohungsszenarien, Risikoabschätzung und Information der notwendigen Partner im Anlassfall.

Lärmbelästigung:
Im Rahmen von Umweltschutz werden dazu humanmedizinische Sachverständigengutachten erstellt.

Leichenbestattung:
Sicherstellen der Qualität zur Vermeidung gesundheitlicher Gefährdung; Anordnung sanitätspolizeilicher Obduktionen; Mitwirken an Genehmigungen von Friedhofsplanungen mittels Gutachten.

Leichenpass:
Zustimmung zum internationalen Leichentransport.

Mutterschutz:
Bewilligung von Frühkarenz bzw. vorzeitigem Mutterschutz unter Bezug auf eine Facharztstellungnahme.

Trinkwasseruntersuchung:
Probenziehung zum Infektionsschutz (Zuständigkeit Anlagenreferat).

Tuberkulosefürsorge:
Vollziehung des Tuberkulosegesetzes wie z.B.: Umgebungsschutz, Reihenuntersuchung, Evidenzhaltung und Überwachung

E R I N N E R U N G 

Zeckenschutzimpfaktionen finden im Frühjahr eines jeden Jahres in der BH Liezen statt.
Grippeschutzimpfaktionen finden im Herbst eines jeden Jahres in der BH Liezen statt.
Covid-Impfungen erhalten Sie bei den niedergelassenen Impfärzten.
Impfungen für schulpflichtige Kinder werden im Sanitätsreferat das ganz Jahr über angeboten.
 

Um telefonische Voranmeldung unter 03612/2801-251 oder 03612/2801-256 wird gebeten!