12.05.2017
Berufsjäger - Anerkennung
Gemäß dem Berufsjägerprüfungsgesetz - BJPG darf der Beruf des Berufsjägers nur nach bestimmten Voraussetzungen ausgeübt werden. Ausländische Befähigungs- und Qualifikationsnachweise können von der zuständigen Behörde anerkannt werden.