Aufenthalt von EWR-Bürgern, Schweizern und deren Angehörigen
Als EWR-Bürgerin oder -Bürger bzw. Schweizerin oder Schweizer haben Sie das Recht auf Einreise und Aufenthalt auf dem Territorium eines beliebigen EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz für bis zu drei M…