Vogelgrippe - Information der Veterinärbehörde
Festlegung eines HPAI-Risikogebietes
Aufgrund weiterer Vogelgrippefälle (HPAI = Highly Pathogenic Avian Influenca) in Österreich hat das BMASGPK mit Wirkung ab 20.11.2025 bis auf Weiteres österreichweit SCHUTZMASSNAHMEN verordnet.
A) Gebiete mit erhöhtem Risiko (Gesamtösterreich)
- Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten
- Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, z.B. durch Netze oder Überdachungen
- Fütterung und Tränkung ausschließlich im Stall oder im Unterstand
- Keine Verwendung von Oberflächenwässer, das für Wildvögel zugänglich ist
- Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen und Transportmitteln
B) Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (siehe
ANLAGE),
insbesondere entlang größerer Flüsse sowie im Umfeld von Seen:
- Geflügel oder andere gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls
in geschlossenen Haltungsvorrichten zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. - Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist zu vermeiden.
- Für kleine Betriebe und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere dringend empfohlen,
diese ebenfalls dauerhaft in geschlossenen Vorrichtungen zu halten.
C) Verdacht auf HPAI bei Auffinden eines Tieres:
Es sind umgehend die Amtstierärzte der Bezirkshauptmannschaft Liezen / Pol. Expositur Gröbming zu kontaktieren.
| Während der Amtsstunden: | Tel.: 03612/2801 DW 261 oder 268 E-Mail: bhli@stmk.gv.at |
| Außerhalb der Amtsstunden: |
Gemeindeämter des Bezirkes |
D) Bestätigter H5N1-Fall:
- Der betroffene Betrieb muss umgehend gesperrt und die noch lebenden Tiere
tierschutzgerecht gekeult werden. - Rund um den Betrieb wird eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern
sowie eine Überwachungszone von 10 Kilometern eingerichtet.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
BMASGPK
KVG (Verbraucher:innengesundheit)
