Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenWeitere InfosInfosFeedback verschickenGebührenvalorisierung ab 1.7.2025Gemäß BGBl. I Nr. 20/2025 treten mit 1.7.2025 die §§ 6, 11, 1, 35 des Gebührengesetzes 1957 in Kraft. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über diese Gebührenvalorisierung. ÜBERSICHT