Straßenpolizeiliche Bewilligung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Für die Benützung von Straßen einschließlich des darüber befindlichen Luftraumes zu anderen Zwecken als solchen des Straßenverkehrs ist eine straßenpolizeiliche Bewilligung erforderlich. Eine solche Bewilligung ist notwendig z.B. bei
- Lautsprecherwerbung
- Wochenendfahrverbot
- Sportliche Veranstaltungen
- Verkehrsverbote und -beschränkungen
- Veranstaltungen
Voraussetzungen
Zuständig für die Erteilung einer straßenpolizeilichen Bewilligung ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
Datenschutzrechtliche Informationen
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
