Elektronische Übermittlung von Anbringen an die BH Liezen
Elektronische Übermittlung von Anbringen
Für elektronische Eingaben stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
E-Mail:
Für rechtswirksam eingebrachte E-Mail-Eingaben steht ausschließlich die E-Mail-Adresse bhli@stmk.gv.at zur Verfügung. An die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesendete Anbringen gelten als nicht rechtswirksam eingebracht.
Online-Services (E-Government)
Anbringen können auch online über das
E-Government-Portal des Landes eingebracht werden. Beilagen sind dieser Eingabeform anzuschließen. Hier gelangen Sie zu den verfügbaren
E-Government-Services und zu den
E-Government-Bedingungen des Landes Steiermark.
H i n w e i s :
Bitte beachten Sie jedenfalls die
organisatorischen Beschränkungen und technischen Voraussetzungen für die elektronische Einbringung von Eingaben! Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
