CORONA-HOTLINE des LANDES
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CORONA-HOTLINE des LANDES STEIERMARK: 0316 / 877 - 6700 von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Personen, die mit Covid-19 infiziert sind, gelten für 10 Tage als VERKEHRSBESCHRÄNKT. Nach fünf Tagen ab PCR-Test können Sie sich freiwillig von der Verkehrsbeschränkung (Arzt/Apotheke) freitesten. Bitte beachten Sie, dass Covid-19 immer noch anzeigepflichtig nach dem Epidemiegesetz ist.
Wie gehen Sie daher weiter vor?
- Haben Sie einen positiven Antigentest und/oder Symptome, wenden Sie sich an 1450 (telefonisch oder online
www.covidverdacht.st). Dort erhalten Sie einen Termin für einen PCR-Test beim Roten Kreuz.
- Oder Sie machen einen PCR-Test in einer Apotheke oder beim Arzt.
- Bitte informieren Sie umgehend Ihren Dienstgeber, denn Sie sind grundsätzlich arbeitsfähig.
- Fühlen Sie sich krank, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin zwecks Krankschreibung.
- Sind Sie eine Risikopatientin/ein Risikopatient lassen Sie sich vom Arzt beraten.
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