CORONA-HOTLINE des LANDES

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CORONA-HOTLINE des LANDES STEIERMARK:      0316 / 877 - 6700        von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Personen, die mit Covid-19 infiziert sind, gelten für 10 Tage als VERKEHRSBESCHRÄNKT.  Nach fünf Tagen ab PCR-Test können Sie sich freiwillig von der Verkehrsbeschränkung (Arzt/Apotheke) freitesten. Bitte beachten Sie, dass Covid-19 immer noch anzeigepflichtig nach dem Epidemiegesetz ist. 

Wie gehen Sie daher weiter vor?

  • Haben Sie einen positiven Antigentest und/oder Symptome, wenden Sie sich an 1450 (telefonisch oder online  www.covidverdacht.st). Dort erhalten Sie einen Termin für einen PCR-Test beim Roten Kreuz.
  • Oder Sie machen einen PCR-Test in einer Apotheke oder beim Arzt.
  • Bitte informieren Sie umgehend Ihren Dienstgeber, denn Sie sind grundsätzlich arbeitsfähig.
  • Fühlen Sie sich krank, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin zwecks Krankschreibung.
  • Sind Sie eine Risikopatientin/ein Risikopatient lassen Sie sich vom Arzt beraten.

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