Zu den ONLINE-Plattformen: 1450 - Freitesten - Impfausnahmen
1 - Online-Plattform 1450 bei Krankheitsverdacht
Sollte bei Ihnen ein konkreter Covid-Infektionsverdacht bestehen, können Sie sich ONLINE registrieren und werden nach elektronischer Prüfung zur behördlichen PCR-Testung beim Roten Kreuz eingeladen. Ein Anruf bei 1450 ist nicht mehr nötig. Auch Verdachtsfälle von Kindern unter 14 Jahren können ONLINE registriert werden.
Zur Anmeldung https://www.covidverdacht.st
Wie gehts weiter:
Liegt ein positiver PCR-Test vor, erhalten Sie von der Gesundheitsbehörde ein SMS mit einem Link zu einem Erhebungsformular. Bitte geben Sie hier der Gesundheitsbehörde Ihre Daten bekannt - diese werden zur Erstellung des Absonderungsbescheides benötigt. Sollte Ihnen aufgrund fehlender Endgeräte eine Eingabe nicht möglich sein, haben Sie Geduld, es wird sich jemand bei Ihnen telefonisch melden.
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2 - Online-Plattform FREITESTEN
Ab Tag 5 nach Symptombeginn + 48 h Symptomfreiheit können Sie sich aus der Quarantäne freitesten.
Ab Tag 6 nach Symptombeginn + 48 h Symptomfreiheit können Sie die Verkehrsbeschränkung ohne Freitestung in Anspruch nehmen. Näheres entnehmen Sie Ihrem Absonderungsbescheid.
Anmeldung zur Freitestung beim Roten Kreuz.
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3 - Kontaktpersonen + Ende der Quarantäne
Kontaktpersonen
Bitte teilen Sie Ihren Angehörigen oder Bekannten, mit denen Sie Kontakt hatten, mit, dass sich diese nicht in Quarantäne befinden und sich selbst beobachten sollen. Bei Symptomen + pos. Antigentests ist 1450 telefonisch oder über das Online-Portal zu kontaktieren.
Beendigung der Quarantäne
Grundsätzlich erfolgt die Absonderung für 10 Tage.
- Ab Tag 5 und 48 h Symptomfreiheit ist eine Freitestung möglich.
Anmeldeplattform zur Freitestung
- Ab Tag 6 und 48 h Symptomfreiheit kann die Absonderung in eine Verkehrsbeschränkung umgewandelt werden, WENN Sie dies selbstständig der Gesundheitsbehörde melden (per E-Mail an symptomfrei@stmk.gv.at) oder tel. 0316/877 6700.
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4 - Online-Plattform - Antrag um Ausnahme von der Impfpflicht
Zur Plattform ONLINE-ANTRAG "Impfausnahme"
Nähere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Landes Steiermark.
Die Impfpflicht ist derzeit ausgesetzt.
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