Infektionskrankeiten (zB Covid-19) - Anzeige nach dem EmpidemieG
Allgemeine Informationen
Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheker/innen (in ihrer Eigenschaft als Betreiber/innen eines SARS-CoV-2-Labors) sind nach dem Empidemiegesetz verpflichtet, Verdachts-, Erkrankungs- oder Todesfälle in Folge von bestimmten im Epidemiegesetz aufgelisteten Infektionskrankheiten - wie z.B. Covid-19 - bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Diese Anzeige ist mit dem Online-Formular durchzuführen.