Verbot bzw. Einschränkung von Brauchtumsfeuern in der Steiermark
Brauchtumsfeuer-Verordnung, Verbot bzw. Einschränkung von Brauchtumsfeuern in der Steiermark
Das Verbot bzw. Einschränkungen von Brauchtumsfeuern in der Steiermark sind in der Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 18.05.2015 (LGBl. Nr. 22/2011 idF LGBl. Nr. 38/2015) geregelt.
Die Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes - BLRG (BGBl. I Nr. 137/2002, zuletzt idF BGBl. I Nr. 97/2013) über das Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen sind einzuhalten!
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