Asylwerber - Interessentenantrag
Das Land Steiermark muss bis 31.1.2015 die erforderliche Quote vollständig erfüllen und da zwischen der Antragstellung und dem tatsächlichen Quartierbezug 1 - 3 Monate liegen, darf höflich auf den Appell von Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter hingewiesen werden, dass Anträge von etwaigen Quartierinhabern binnen 14 Tagen an die Abteilung 11 (gerechnet ab 29.10.2014) zu richten sind. Bei Bedarf werden Unterstützungsleistungen für die Antragsteller durch Gemeindebedienstete angeboten.
Hier geht's zum Antrag.
Weiters wird angemerkt, dass
• Quartiergeber, welche Asylwerber auf Basis Selbstversorger (= 90 %) aufnehmen, keine Gewerbeberechtigung benötigen, dies wäre nur bei Vollpension erforderlich.
• Pro Asylwerber der Quartiergeber € 19,--inkl. 10 % MWSt. pro Tag (Steuernummer ist erforderlich) erhält und
• Flüchtlinge dem Meldegesetz unterliegen, da sich diese länger als drei Tage in der Gemeinde aufhalten.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung 11 des Amtes der Stmk. Landesregierung, Referat für Flüchtlingsangelegenheiten (Leitung: Günther Bauer, Tel. 0316/877-2758) bzw. direkt im Politischen Büro von Herrn LH-Stv. Schrittwieser (Leitung: HR Mag. Heinz Drobesch, Tel. 0316/877-2216).